Ihre Versicherungsverträge können nun den neuen Bedingungen angepasst werden. Sie benötigen z.B. nicht zwei einzelne Haftpflichtversicherungen. Überlicherweise bleibt der ältere Vertrag bestehen und gilt nun für Sie beide. Aber die andere Versicherung muss darüber informiert werden, damit Sie in den Genuss der Ersparniss kommen können. Unter bestimmtem Vorraussetzungen ist ein Ehevertrag sinnvoll, z.B. wenn ein Partner über ein großes Vermögen verfügt, oder umgekehrt, hohe Schulden hat. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern dient allein Ihrer Absicherung. Ein Ehevertrag gilt ab dem Zeitpunkt des Abschlusses (nicht rückwirkend) und muss von einem Notar beglaubigt werden.
Nicht alle Angelegenheiten werden durch die Eheschließung automatisch geregelt, machen Sie sich deshalb auch Gedanken über eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Lassen Sie sich zu diesen Verfügungen beraten. Auch wenn Ihnen das nicht romantisch erscheint, so hat es doch mit der Verantwortung füreinander zu tun.