Rechtlich ist es seit 1998 in Deutschland nicht mehr notwendig, die Eheschließung durch einen Trauzeugen bestätigen zu lassen. Auch die evangelische Kirche schreibt die Unterschrift eines Trauzeugen nicht mehr vor. Nur die katholische Kirche besteht weiterhin auf die Anwesenheit von zwei Trauzeugen.
Wer auf die Unterstützung eines Trauzeugen aber nicht verzichten möchte, darf bis zu zwei Personen benennen. Voraussetzung ist, dass die Person das 18. lebensjahr vollendet hat, einen gültigen Lichtbildausweis bei sich hat und der Trauungszeremonie sowohl geistig, als auch sprachlich (evtl. durch einen Dolmetscher) folgen kann. Die Trauzeugen bezeugen aber nicht nur die Eheschließung, häufig stehen Sie dem Ehepaar auch schon im Vorfeld beratend zur Seite und übernehmen vielfältige Aufgaben vor, während und nach der Trauungszeremonie. Vom Verwahren der Trauringe über das halten des Brautstrausses, vom Anfertigen der Hochzeitszeitung über das Aussuchen der Hochzeitskleidung, vom Entgegennehmen der überreichten Hochzeitsgeschenke bis zur Mitgestaltung der Feier.
Außerdem obliegt den Trauzeugen die wichtige Aufgabe, den Jungesell(inn)enabschied zu organisieren!