Mitteilungen an den Arbeitgeber

Mit der standesamtlichen Eheschließung ergeben sich auch steuerrechtliche Änderungen, wie z.B. die Steuerklasse. Darum ist es wichtig, dass Sie dem Arbeitgeber dieses mitteilen, um in den Genuss steuerlicher Vorteile zu kommen. Ihnen steht Sonderurlaub für die Trauung zu, unterschiedlich je nach Tarifvertrag. Manche Arbeitgeber zahlen sogar einen Zuschuss zur Hochzeit, ein kleines Startgeschenk. Sprechen Sie am besten rechtzeig mit Ihrem Vorgesetzten um das alles abzuklären.